Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform "Gutschwein"

RHXT. Group
Löwenweg 3
35435 Wettenberg
– im Folgenden: "Plattformbetreiber" oder "Gutschwein" –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen & Vertragsgegenstand

1.1 Art der Plattform

Gutschwein stellt eine digitale Software-as-a-Service (SaaS) Plattform sowie einen Online-Marktplatz zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht es lokalen Unternehmern (nachfolgend "Händler"), digitale Gutscheine und Rabatt-Deals zu erstellen und anzubieten. Endkunden (Verbraucher) können diese Gutscheine über die Plattform erwerben und verwalten.

1.2 Rolle von Gutschwein (Vermittler-Status)

Gutschwein tritt ausschließlich als technischer Dienstleister und Vermittler auf. Kaufverträge über Gutscheine kommen ausschließlich direkt zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Händler zustande. Gutschwein schuldet weder die Erbringung der gutscheinierten Leistung (z. B. Bewirtung, Dienstleistung) noch haftet Gutschwein für die Insolvenz, Leistungsstörung oder Schließung eines Händlers.

Teil 2 – Bedingungen für Händler (B2B)

2.1 Registrierung und Nutzung (SaaS)

Der Händler erhält einen passwortgeschützten Zugang (Dashboard) zur Erstellung und Verwaltung von Gutscheinen. Der Händler verpflichtet sich, seine Angebote wahrheitsgemäß zu beschreiben und alle gesetzlichen Informationspflichten (z. B. eigenes Impressum) einzuhalten.

2.2 Gutschein-Bedingungen und "Deals"

Der Händler legt den Verkaufspreis und den Einlösewert (Gutscheinwert) fest. Übersteigt der Gutscheinwert den Verkaufspreis (sog. "Deal"), verpflichtet sich der Händler, dem Endkunden bei der Einlösung den vollen, höheren Gutscheinwert anzurechnen. Der Händler garantiert, dass die verkauften Gutscheine in seinem Geschäft unter den angegebenen Bedingungen eingelöst werden können.

2.3 Zahlungsabwicklung, Provisionen & Auszahlung

Die Zahlungsabwicklung der Endkundenkäufe erfolgt über integrierte Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Gutschwein behält bei jedem Verkauf automatisch die vereinbarte Vermittlungsprovision ein. Der verbleibende Betrag wird dem Händler in dem vertraglich vereinbarten Rhythmus (abzüglich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters) ausgezahlt.

2.4 Affiliate- / Partnerprogramm

Nimmt der Händler oder ein Dritter am Partnerprogramm teil, erhält er für die erfolgreiche Vermittlung neuer Händler eine Provision. Ein Anspruch entsteht nur bei echten, aktiven Neuregistrierungen. Bei Missbrauch oder Fake-Accounts behält sich Gutschwein die Sperrung und den Einbehalt von Provisionen vor.

Teil 3 – Bedingungen für Endkunden (B2C)

3.1 Kauf von Gutscheinen

Durch den Klick auf den Kaufen-Button gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Händler ab. Gutschwein nimmt dieses Angebot im Namen und auf Rechnung des Händlers an. Der Gutschein wird dem Kunden digital (im Wallet) zur Verfügung gestellt.

3.2 Einlösung

Der Gutschein kann ausschließlich beim jeweiligen Händler eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist – soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben – ausgeschlossen.

3.3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Widerruf ist an den Händler (als Vertragspartner) oder an Gutschwein (als Empfangsvertreter) zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sobald der Gutschein beim Händler ganz oder teilweise eingelöst wurde.

Teil 4 – Haftung & Schlussbestimmungen

4.1 Verfügbarkeit der Plattform

Gutschwein bemüht sich um eine Erreichbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten für notwendige Wartungsarbeiten oder Ausfälle durch höhere Gewalt (z. B. Serverausfälle des Hosting-Anbieters).

4.2 Haftung

Gutschwein haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für die Leistungen der Händler ist vollständig ausgeschlossen.

4.3 Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Gutschwein (Wettenberg).